Der Gemeindepsychiatrische Verbund Burgenlandkreis stellt sich vor

Nach Novellierung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für Personen mit einer psychischen Erkrankung des Landes Sachsen-Anhalt (PsychKG LSA) im Oktober 2020 wurde die Gründung von Gemeindepsychiatrischen Verbünden mit Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte gesetzlich unter § 7 PsychKG LSA verankert.

Der Gemeindepsychiatrische Verbund Burgenlandkreis soll das Ziel haben, eine bedarfsgerechte, wohnortnahe und umfassende Versorgung für Menschen mit psychischen Erkrankungen, einschließlich Suchterkrankungen, zu ermöglichen. Dabei soll der besondere Bedarf der kinder- und jugendpsychiatrischen Hilfsangebote berücksichtigt werden.

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